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07.09.2021 // Recht + Betriebspraxis

Gesetzliche Erleichterungen im Gesellschafts- und Vereinsrecht

Der Bundestag beschließt eine Verlängerung der Vereinfachungen im Vereinsrecht zur Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen bis 31. August 2022.

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen, die gesetzlichen Erleichterungen zur Durchführung von virtuellen Haupt- bzw. Mitgliederversammlungen und zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren bis 31. August 2022 zu verlängern.

Für Verbände und andere Vereine bedeutet dies insbesondere, dass der Vorstand den Vereinsmitgliedern nunmehr bis zum o. g. Datum ermöglichen kann, auch ohne Ermächtigung in der Satzung an der Mitgliederversammlung virtuell teilzunehmen und die Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben. Diese Vereinfachung sollte nach aktueller Rechtslage lediglich bis Ende dieses Jahres gelten. Weitere Einzelheiten könnten Sie der Beschlussvorlage zum Gesetzentwurf „Aufbauhilfegesetz 2021“ entnehmen (siehe Downloads).

Der Gesetzentwurf wird nunmehr auf der Sondersitzung des Bundesrates am 10. September 2021 behandelt. Die Zustimmung gilt als reine Formsache.

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