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Überarbeitete FAQ der BDA zum Kurzarbeitergeld

Nach der Änderung der fachlichen Weisung zur Zahlung des erhöhten Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur für Arbeit (gültig ab 28. September 2021), hat auch die BDA ihre FAQ überarbeitet.

Ab dem vierten Bezugsmonat wird das Kurzarbeitergeld auf 70/77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80/87 Prozent erhöht, sofern bei dem Beschäftigten ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent vorliegt. Für die Berechnung der Bezugsmonate sind Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 zu berücksichtigen (§ 421c Abs. 2 SGB III).

Ursprünglich wurde die Voraussetzung zur Anspruchsentstehung gem. § 421c Abs. 2 S. 2 SGB III dahingehend ausgelegt, dass die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nur greift, wenn auch der Betrieb spätestens bis 31. März 2021 tatsächlich mit der Kurzarbeit begonnen hat. Diese Auslegung der Bundesagentur für Arbeit hat sich nun geändert. Jetzt vertritt die Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Auffassung, dass es gerade nicht mehr darauf ankommt, wann der Betrieb mit der Kurzarbeit begonnen hat, sondern nur noch darauf, wann der einzelne Beschäftigte erstmals Kurzarbeitergeld bezogen hat.

Von dieser Änderung betroffen sind nur die Betriebe, die erst nach dem 31. März 2021 die Kurzarbeit neu oder nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder eingeführt haben und Beschäftigte mit einbezogen haben, die bereits vor dem 31. März 2021 Kurzarbeitergeld bezogen haben. In diesen Fällen sollten die Abrechnungen korrigiert werden. Das würde auch in dem unwahrscheinlichen Fall gelten, in dem bereits eine Abschlussprüfung stattgefunden hat. Auch diese kann bei einer Änderung der Rechtsauffassung korrigiert werden. Die Betriebe sollten sich hierfür an ihre zuständige Agentur vor Ort wenden.

Die überarbeiteten FAQ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie die überarbeitete Weisung der Bundesagentur für Arbeit finden Sie in der Anlage unter Downloads. Weitere Einzelheiten erhalten Sie auch auf derWebsite der Bundesagentur für Arbeit.

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