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19.05.2021 // Recht + Betriebspraxis

Informationen zum Impfstart der Betriebsärzte 

Ab dem 7. Juni 2021 (KW 23) werden auch die Betriebsärzte bundesweit in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie an Ihre Betriebsärzte weiterleiten können.

Bitte beachten Sie: Anfangs wird nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Voraussetzung für den Erhalt sind die Anbindung des Betriebsarztes an das „Digitale Impfquotenmonitoring“ (DIM) des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe gegen COVID-19.

Endlich sind auch die letzten Einzelheiten zur Impfstoffbestellung geklärt und wir freuen uns, Ihnen in der Anlage an diese Nachricht die Handlungshilfe der BDA zum Download zur Verfügung stellen zu können. Diese erläutert die Bestellvorgaben und Lieferung der Impfstoffe einschließlich des Impfzubehörs und informiert zu wichtigen Punkten bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe.

Unternehmen werden gebeten, diese Handlungshilfe an ihre betreuenden Betriebsärzte weiterzuleiten. Diese Handlungshilfe wird auch auf der gemeinsamen Webseite www.wirtschaftimpftgegencorona.de unter der Rubrik „Impfstoffe & Zubehör“ veröffentlicht.

Hier das Wichtigste zur Impfstoffbestellung und –handhabung.

Impfstoffbestellung:

  • Bestellung für Impfstart in der Woche ab dem 7. Juni 2021 (KW 23): bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021 12.00 Uhr
  • Bestellberechtigung: jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt (Werksarzt), jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird.
  • impfstoffspezifische Bestellungen von Impfzubehör über blaues Privatrezept: Erstbestellung darf formlos erfolgen

Anlieferung und Lagerung:

  • Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Montag (in der Regel nachmittags). Zum Impfbeginn erfolgt die erste Lieferung also am Montag, 7. Juni 2021.
  • Die gelieferten Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden.
  • Hinweise der Hersteller müssen beachtet werden.

Vorbereitung und Verabreichung:

  • Webseiten und Informationen der Hersteller beachten
  • unterschiedliches Impfschema je Impfstoff beachten
  • Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder COVID-19-Impfung einhalten
  • Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten nach Impfung beachten

Eine weitere Handlungshilfe zur Vergütung, Abrechnung und Impfmeldung befindet sich gerade in Erstellung. Sobald diese abgestimmt ist, werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Downloads

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