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21.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Impfstoffbestellung durch Betriebsärzte

Das BMG informiert über die Vorgaben zur Lieferung und Bestellung der Impfstoffe an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für KW 26 und 27. Ab KW 28 wird der Bestelltermin von Donnerstag auf Mittwoch vorverlegt.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am vergangenen Freitag die Vorgaben zur Lieferung und Bestellung von Impfstoffen an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte mitgeteilt.

Die Informationen zur Impfstofflieferung für die Woche vom 28. Juni 2021 bis 2. Juli 2021 (KW 26) sowie die Informationen zur Impfstoffbestellung für die Woche vom 5. Juli 2021 bis 9. Juli 2021 (KW 27) finden Sie bei den Downloads. Alle Informationen veröffentlicht die BDA auch auf www.wirtschaftimpftgegencorona.de.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat erneut betont, dass grundsätzlich keine Impfstoffvorräte angelegt werden sollen und die Impfungen tagesaktuell an das digitale Impfquotenmonitoring des RKI gemeldet werden müssen. Dies ist für die Planung und Bereitstellung des betriebsärztlichen Impfstoffkontingents erforderlich. Die BDA bittet darum, alle bereits an das digitale Impfquotenmonitoring angeschlossenen Betriebe und Betriebsärzte auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Leider bleiben aktuell die Impfmeldungen noch deutlich hinter den ausgelieferten Impfstoffmengen zurück.

Des Weiteren macht die BDA darauf aufmerksam, dass der Bestelltermin aus organisatorischen Gründen ab KW 28 von Donnerstag auf Mittwoch vorverlegt wird. Das heißt, dass zukünftig bis Mittwoch, 12.00 Uhr, für die übernächste Woche der Impfstoff bestellt werden kann. Die Bestellung für KW 28 erfolgt demnach bis Mittwoch, 30. Juni 2021, 12.00 Uhr.

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