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17.02.2021 // Recht + Betriebspraxis

Initiative „Handeln für den Handel“

Ausgehend vom baden-württembergischen Bekleidungshersteller RIANI fordert eine Bewegung von Handels- und Industrieunternehmen die Öffnung des Einzelhandels ab dem 3. März. Auch das Handelsunternehmen Breuninger hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt.

Ein erneut herber Rückschlag für den Einzelhandel, die Modeindustrie und die hunderttausenden Existenzen, die damit in Deutschland in Verbindung stehen. Der Umgang der Politik mit der Modeindustrie und dem Einzelhandel ist nicht weiter tragbar, daher sieht sich die Branche gezwungen, gegen die erneute Verlängerung des Lockdowns vorzugehen. Es gibt weder für die Industrie noch für den Handel realistische Perspektiven und Planungssicherheit.

Am Donnerstag, den 11. Februar 2021 gab das Premium-Label RIANI bekannt, gegen den Dauer-Lockdown und für die Gleichstellung des Einzelhandels mit Friseur-Betrieben zu klagen.

Auslöser hierfür war der neueste Beschluss der Bundesregierung vom 10. Februar 2021 über eine weitere Verlängerung des Lockdowns für den Einzelhandel und zur Öffnung von körpernahen Betrieben wie Friseuren.

Bereits mehr als 100 Händler und Unternehmen aus der Mode-Industrie haben sich der Initiative ‚Handeln für den Handel‘ angeschlossen und gehen nun den Schritt und kämpfen für die Öffnung und Gleichstellung des Einzelhandels.

Weitere teilnehmenden Unternehmen sind u. a.:
RIANI, Rich & Royal, Raffaello Rossi, Seidensticker, Engelhorn, Marc Cain, Drykorn, Luisa Cerano, Apropos, Bungalow, Iris von Arnim, Olymp, Robert Ley, L&T, Maison Common, SiNN, Bugatti, Kennel und Schmenger, Création Gross, Grace, Fashion Cloud, Hermann Lange, Wagener in Baden Baden, TC Buckenmaier, Modehaus Jung in Augsburg, Mensing, Henschel, Hochstetter, Zinser, Reischmann, Keller-Warth, AlpenHerz, CJ Schmidt, u.v.m.

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