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29.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Kartellrecht – unangekündigte Nachprüfungen in der Bekleidungsindustrie

Durchsuchungen durch die Kartellbehörden wieder auf der Tagesordnung: Am 22. Juni 2021 führte die Europäische Kommission in Deutschland unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen eines in der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidung tätigen Unternehmens durch.

Während der Anfangs- und Hochzeiten der Pandemie sind die Kartellbehörden de facto nicht zu Durchsuchungen ausgerückt. In der letzten Woche hat die EU-Kommission jedoch mit einer unangekündigten Nachprüfung die „Durchsuchungssaison“ wiedereröffnet. Sie durchsuchte mit Unterstützung des Bundeskartellamtes ein Unternehmen der Bekleidungsindustrie in Deutschland (siehe die Pressemitteilung hier).  Auch das Bundeskartellamt hat in seinem Jahresbericht demonstrativ betont, dass man mittlerweile wieder bereit für Durchsuchungen sei – das entsprechende Hygienekonzept stehe.

Diese Ansage passt zudem zur im Februar verabschiedeten 10. GWB-Novelle, mit der den deutschen Kartellbehörden weitergehende Rechte bei Durchsuchungen eingeräumt wurden. Behindert ein Unternehmen die Durchsuchung bzw. die Befugnisse der Behörden, kann dies nunmehr auch nach deutschem Recht mit einer Geldbuße von bis zu 1 Prozent des weltweiten Unternehmens(gruppen)-Umsatz geahndet werden.

Insofern sind Unternehmen gut beraten neben der Einrichtung und Unterhaltung der notwendigen Kartellrechts-Compliance-Strukturen ihre Konzepte/Leitfäden für den Fall einer Durchsuchung auf den neuesten Stand zu bringen, um nicht hohe Geldbußen durch bloße Verstöße gegen Verfahrensvorschriften durch ungeschulte Mitarbeiter zu riskieren.

 

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Anne Caroline Wegner, LL.M. (European University Institute)
Rechtsanwältin, Partnerin
Branche Mobility & Logistics , Italian Desk
anne.wegner@luther-lawfirm.com
Telefon: +49 211 5660 18742

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