
Kurzarbeitergeld – aktualisierte Verordnung und FAQ-Papiere
Anlässlich der dritten Kurzarbeitergeld-Änderungsverordnung (KuG-ÄnderungsVO) hat die BDA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (3. KugÄV) wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat damit gestern in Kraft.
Aus diesem Anlass hat die BDA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld sowie zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug (siehe Downloads) aktualisiert.
Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere die durch die 3. KugÄV verlängerten Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und die neue Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen.
Außerdem wurden weitere Hinweise zur Abrechnung von Quarantänefällen, zur Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kug und zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit aufgenommen. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie zudem die aktualisierte Übersicht der FAQ zum Kurzarbeitergeld.