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17.03.2021 // Recht + Betriebspraxis

Lieferkettengesetz: Status Quo & FAQ zum Regierungsentwurf

Untenstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung des Regierungsentwurfs eines Lieferkettengesetzes sowie ein ausführliches FAQ-Dokument.

Am 3. März 2021 haben wir Sie hier über den Regierungsentwurf eines Lieferkettengesetzes informiert. Untenstehend stellen wir Ihnen die angekündigte ausführliche Übersicht über die geplanten Regelungen im FAQ-Format sowie eine Kurzzusammenfassung (siehe Download in der Anlage). Anmerkungen und sonstige Hinweise zum Papier können Sie gern stellvertretend an Rebekka Rüth (rueth@suedwesttextil.de) richten.

Der Regierungsentwurf wird demnächst an Bundestag und Bundesrat zur weiteren Behandlung versandt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS sieht der vorläufige Zeitplan für das parlamentarische Verfahren wie folgt aus (Änderungen vorbehalten):

  • 22./23. April 2021: 1. Lesung Bundestag (BT)
  • 5. Mai 2021: Einführung BT-Ausschuss Arbeit und Soziales
  • 7. Mai 2021: 1. Durchgang Bundesrat
  • 12. Mai 2021: ggf. Kabinettsbeschluss über Gegenäußerung
  • 17. Mai 2021: ggf. Anhörung
  • 19. Mai 2021: Abschluss BT-Ausschuss Arbeit und Soziales
  • 20./21. Mai 2021: 2./3. Lesung Bundestag
  • 25. Juni 2021: 2. Durchgang Bundesrat

Der Gesamtverband textil+mode ist im engen Austausch mit anderen Spitzen- und Branchenverbänden, um gemeinsam zumindest weitere Nachschärfungen am Gesetz zu verhindern und praxisgerechtere Nachbesserungen am Gesetz zu erreichen. Sobald es hierzu erste abgestimmte Papiere und Forderungen gibt, werden wir Sie zeitnah informieren.

Ansprechpartner*innen

Rebekka Rüth

Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

T +49 711 21050-16M +49 1590 4184842rueth@suedwesttextil.de

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