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31.05.2021 // Recht + Betriebspraxis

Neue europäische Agenda für Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission hat im Mai eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen.

Darin werden in Anlehnung an die Beratungen auf G20/OECD-Ebene Visionen skizziert, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und mittelfristig ausreichende öffentliche Einnahmen gewährleistet werden können:

  • Ein neuer Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU bis 2023: Die Mitteilung „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT) soll EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. BEFIT soll auch den bisherigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen.
  • Eine Steueragenda für die zwei kommenden Jahre mit Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums für einen besseren Schutz der nationalen Einnahmen und zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels: Vorgesehen sind u. a. Anreize für die Unternemen, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren.
  • Eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten.

Ansprechpartner*innen

Ralph Kamphöner

Außenwirtschaft, Büro Brüssel

Gesamtverband textil+mode

T +32 229 089 75rkamphoener@textil-mode.de

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