
Neuordnung Ausbildung Industriekaufleute
Das Verfahren zur Neuordnung der Ausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau beginnt demnächst. Wir bitten um Ihre Rückmeldung, wenn Sie das Verfahren in einer Begleitgruppe aktiv unterstützen möchten.
Die Ausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau soll neu geordnet werden. Einen arbeitgeberseitigen Eckwerteentwurf hat die BDA mit den Gewerkschaften gespiegelt. (hier klicken für Download) Dieser ist bei der federführenden IG Metall auf Zustimmung gestoßen. KWB und DGB haben daraufhin beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) gemeinsam den Neuordnungsantrag gestellt.
Nun werden Sachverständige aus Unternehmen für den Neuordnungsprozess gesucht. Da es sich bei den Industriekaufleuten um einen Querschnittsberuf handelt, gehen wir davon aus, dass neben ca. 4 – 5 Sachverständigen aus der Unternehmenspraxis und 4 – 5 stellvertretenden Sachverständigen ggf. auch noch eine Begleitgruppe eingerichtet wird, sollte das Interesse an einer Mitwirkung sehr groß sein. Zudem werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils eine Koordination benennen: Arbeitgeberseitig übernimmt die Koordination Frau Lisa Esche vom Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC).
Geplant ist, dass das Sachverständigenverfahren im Herbst 2022 startet und idealerweise bis Sommer 2023 abgeschlossen sein wird. Dann wäre ein Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum Sommer 2024 möglich.
Wenn Sie das Sachverständigenverfahren aktiv begleiten möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht bis zum 12. August 2022 per E-Mail an schneider@suedwesttextil.de.