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21.10.2024 // Lobby + Netzwerk

Besser spät als nie: Arbeitszeitgesetz flexibilisieren

Südwesttextil fordert Bundesarbeitsminister Heil auf, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz endlich die wöchentliche Höchstarbeitszeit aus der EU-Richtlinie übernimmt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am Sonntagabend angekündigt, im November einen Vorschlag für die Erweiterung des Bundesarbeitsgesetzes vorlegen zu wollen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie überfällige Ankündigung. Noch im Sommer war die Wachstumsinitiative der Bundesregierung ohne weitreichende Schritte für das Arbeitszeitgesetz geblieben. Sie sieht lediglich die begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von der Tageshöchstarbeitszeit im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor, außerdem eine Befristung dieser Regelung.

Von der jetzigen Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass sie endlich dem Ziel des Koalitionsvertrags entspricht, auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und dem Wunsch nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung von Beschäftigten und Betrieben nachzukommen. Dies beinhaltet vor allem eine Flexibilisierung durch die Einführung einer wöchentlichen statt einer aktuell täglichen Höchstarbeitszeit – analog zur EU-Richtlinie. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Im europäischen Vergleich liegen wir grundlos zurück. Für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsplätze durch die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes längst überfällig.“

Hier finden Sie das vollständige Positionspapier des Verbands zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. 

 

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Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

T +49 711 21050-16 M +49 1590 4184842 rueth@suedwesttextil.de

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