Übergangslösung für asiatische Billigimporte: Abschreckung sieht anders aus
Südwesttextil fordert eine Abgabe von mindestens 30 statt 3 Euro für asiatische Billigimporte in die EU, um den Binnenmarkt effektiv zu schützen.
Die EU-Finanzminister haben sich heute darauf verständigt, dass ab 1. Juli 2026 eine Abgabe von drei Euro für Pakete in die EU bis zur 150 Euro Zollfreigrenze anfallen. Dieser Entscheidung war ein Entschluss im November vorangegangen, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im kommenden Jahr eine Übergangslösung zu implementieren.
Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband hatte Südwesttextil die Beschleunigung dieses Prozesses begrüßt – bewertet die Übergangslösung allerdings als wenig wirkungsvoll. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Der europäische Markt wird von Billigimporten asiatischer E-Commerce Plattformen überschwemmt. Diese unterlaufen nachweislich immer wieder europäische Standards in Bereichen wie Qualität, Produktsicherheit oder Chemikalieneinsatz. Dass diese nun bis zur Zollreform 2028 zollfrei bleiben, ist für die europäischen Hersteller enttäuschend. Eine Paketgebühr von drei Euro stellt bei Preisen von wenigen Euro beispielsweise für Bekleidung zwar eine Erhöhung dar. Diese wird allerdings am Bestellverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher nichts ändern, da sie deutlich zu niedrig ist und somit auch die Importmenge nicht signifikant senkt. Das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, ist in Zeiten des geforderten Schutzes des EU-Binnenmarktes absolut unzureichend. Eine echte europäische Wirtschaftspolitik sieht anders aus.“
Deshalb hatte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen einer Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg in Brüssel gefordert: „Um die Paketflut effektiv einzudämmen, benötigen wir eine Gebühr, die wirklich weh tut, von mindestens 30 Euro pro Paket, zusammen mit vielfältigen weiteren Maßnahmen, die einen fairen Markt sichern.“ Die Pflichten der Plattformen müssen auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Dafür sind die Verifizierung eines Sitzes in der EU, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU notwendig. Sonst können Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar gemacht werden. Als „Ultima Ratio“ muss konsequent von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen Gebrauch gemacht werden.
Das vollständige Positionspapier von Südwesttextil finden Sie hier.
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