Pauschal-Zoll für Billigimporte von Fast Fashion kaum abschreckend
Südwesttextil fordert eine spürbare Paketgebühr von mindestens 30 Euro, die schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze, die Verantwortung des Wirtschaftsakteuers für Produktkonformität und als ultima ratio, die Möglichkeit zur Sperrung der Plattform.
Der Rat der Europäischen Union hat in dieser Woche den Weg für einen vorläufigen Pauschal-Zoll in Höhe von 3 Euro auf Warensendungen unterhalb der 150-Euro-Zollfreigrenze freigemacht. Die Zölle werden ab 1. Juli 2026 auf einzelne Warenkategorien innerhalb einer Sendung erhoben. Gleichzeitig soll die Zollfreigrenze von 150 Euro erst mit der grundlegenden Reform des Zollrahmens abgeschafft werden – nach derzeitiger Planung 2028.
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat diese vorübergehende Lösung bereits im Dezember als nicht ausreichend bewertet und stattdessen eine Paketgebühr von mindestens 30 Euro pro Paket gefordert. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der „Pauschalzoll” von 3 Euro liegt unter dem, was in Europa als übliche Versandkosten anfällt – er wird insbesondere asiatische Produzenten, die größere Bestellungen in Einzelsendungen parzellieren, um die Zollfreigrenze zu nutzen, nicht davon abhalten, diese aberwitzige Tonnage nach Europa zu verbringen. Selbst wenn mehrere „Pauschalzölle” anfallen, bleiben die Mehrkosten im Verhältnis zu den extrem niedrigen Preisen von Fast Fashion gering, was beim Konsumenten dazu führt, dass dieser u.a. die fehlende Nachhaltigkeit billigend in Kauf nimmt. Damit setzt die EU zwar ein erstes Zeichen, verfolgt aber noch lange keinen wirksamen Plan gegen die Überflutung des Marktes, das Unterlaufen europäischer Standards und die daraus resultierenden Konsequenzen für Wettbewerb und Abfallströme. Die EU muss ihren Binnenmarkt entschlossener schützen!“
Neben der Forderung nach einer beschleunigten Abschaffung der Zollfreigrenze und einer wirksamen Paketgebühr von mindestens 30 Euro, hat sich Südwesttextil daher gemeinsam mit anderen Akteuren aus Baden-Württemberg in die Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg eingebracht. Der gemeinsame Forderungskatalog beinhaltet eine Ausweitung der Verantwortung des Wirtschaftsakteurs auf Produktkonformität. Damit verbunden werden muss die Verifizierung eines Sitzes in der EU, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung. Andernfalls besteht weiterhin das Risiko, dass Wirtschaftsakteure bzw. deren Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien faktisch nicht haftbar gemacht werden können. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Eine europäische Industriepolitik muss kontinuierlich an der Schließung regulatorischer Lücken arbeiten und in letzter Konsequenz von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen Gebrauch machen, sofern europäische Regulatorik nicht eingehalten wird.“
Den gemeinsamen Forderungskatalog des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
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