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22.01.2024 // Recht + Betriebspraxis

Gegen den Fachkräftemangel: Flexibilisierung der Arbeitszeit statt Verpflichtung zu mobilem Arbeiten

Südwesttextil lehnt einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ab und fordert stattdessen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um Fachkräftepotenziale zu heben.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ins Gespräch gebracht. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie haben bereits etablierte betriebliche Lösungen und sehen daher keinen Bedarf für einen gesetzlichen Anspruch. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil positioniert sich klar für eine (doppelte) Freiwilligkeit. Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden müsse es individuell überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten möglich ist und wie dies ausgestaltet wird.

„Eine gesetzliche Regelung wäre für beide Seiten ein Rückschritt. Stattdessen sollte die Bundesregierung dringend die Flexibilisierung der Arbeitszeit analog zur EU-Gesetzgebung auf ihre Agenda setzen“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Anpassungsbedarf im Arbeitszeitgesetz sieht der Verband bei der täglichen Höchstarbeitszeit, die eine Verschärfung zur europäischen Richtlinie darstellt. Diese regelt die Grenze wöchentlich und ermöglicht eine flexible Aufteilung der Arbeitszeit. So müssen Projekte, Dienstreisen oder Prozesse nach zehn Stunden nicht abgebrochen werden. Die Höchstarbeitszeit auf eine Woche zu beziehen, sieht Südwesttextil als wesentlichen Schritt, um autonomere und effizientere Aufteilungen zu ermöglichen und die Attraktivität der Arbeitsplätze im europäischen Wettbewerb zu steigern. Sowohl für eine bessere Work Life Balance als auch Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch eine Flexibilisierung der gesetzlichen Ruhezeit ist dafür erforderlich. Die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel für kurze Arbeitseinsätze ist notwendig, damit die eigenverantwortliche Gestaltung der Mitarbeitenden ermöglicht wird. Ebenso zeitgemäß und notwendig ist die Möglichkeit einer Kürzung der Ruhezeit auf neun Stunden basierend auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Um Fachkräftepotenziale zu heben, wäre die Kombination aus einer zeitgemäßen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den betrieblichen Lösungen für mobiles Arbeiten wirkungsvoller als pauschale Verpflichtungen.“

Die ausführliche Haltung von Südwesttextil ist in einem Positionspapier nachzulesen.

 

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T +49 711 21050-16M +49 1590 4184842rueth@suedwesttextil.de

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