Ökodesign-Verordnung: Industrie fordert praxisnahe Umsetzung
Südwesttextil und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) fordern belastbare Grundlagen statt voreiliger Regulierung und warnen vor einer Übertragung theoriebasierter Modellannahmen in verbindliche regulatorische Anforderungen.
Die Textil- und Bekleidungsindustrie steht unter massivem Wettbewerbsdruck. Während insbesondere asiatische Wettbewerber weitestgehend unkontrolliert den europäischen Markt mit textilen Produkten fluten, die regelmäßig europäische Standards nicht abbilden, verschärft die EU-Kommission den Druck auf die Branche mit verbindlichen Ökodesign-Anforderungen für Textilien – noch bevor die wissenschaftlichen Grundlagen dafür gesichert sind. Parallel zur offiziellen Preparatory Study des Joint Research Centre (JRC) hat das deutsche Umweltbundesamt eine eigene Studie veröffentlicht, die an mehreren Stellen deutlich strengere Anforderungen vorschlägt.
In einem gemeinsamen Positionspapier stellen Südwesttextil und BSI beide Studien systematisch gegenüber. Positiv bewerten die Verbände die Anerkennung der hohen Produktkomplexität und die Differenzierung zwischen Informations und Leistungsanforderungen. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen, insbesondere bezüglich Datenbasis, Umsetzbarkeit, Folgekosten und Vollzug.
„Wir befinden uns an einem kritischen Punkt des Gesetzgebungsprozesses. Die Evidenzgrundlage ist noch nicht gesichert und die Folgekosten für Unternehmen werden systematisch unterschätzt. Die Verordnung impliziert nicht nur Produktanpassungen, sondern Datenmanagement, Lieferkettendokumentation und Bürokratie. Das trifft vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht die entsprechenden Ressourcen haben und sich schon jetzt gegen Billigimporte aus Drittstaaten behaupten müssen. Wer ökologischen Fortschritt tatsächlich erreichen will, muss zuerst realistische Grundlagen schaffen“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.
Südwesttextil und BSI fordern, dass Anforderungen schrittweise und risikobasiert entwickelt werden. Auch für Endkundinnen und -kunden verständliche Informationsanforderungen – etwa für die Robustheit von Produkten – können nach Auffassung der Verbände einen sinnvollen Ausgangspunkt darstellen. Verbindliche Leistungsanforderungen, insbesondere Mindestquoten für Rezyklate, sollten hingegen erst eingeführt werden, wenn Verfügbarkeit, Qualität, Verifizierbarkeit und Schadstoffsicherheit gesichert sind. Andernfalls drohten Zielkonflikte mit Langlebigkeit, Produktsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.
„Einheitliche Mindestanforderungen können grundsätzlich sinnvoll sein. Gerade für hochwertige Sport- und Funktionstextilien gilt jedoch, dass die jeweiligen Produktspezifika zu berücksichtigen sind und Nachhaltigkeitsanforderungen gleichzeitig Performance und Sicherheit gewährleisten müssen“, so Stefan Rosenkranz, Geschäftsführer des BSI. „Regulierung muss ökologischen Fortschritt ermöglichen – ohne bewährte Produkte und europäische Unternehmen zu benachteiligen.“
Kritisch bewerten die Verbände zudem, dass zentrale strukturelle Fragen weiterhin nicht ausreichend geklärt sind. Dazu zählen eine konsistente Produktgruppensystematik – insbesondere für Sport- und Performance-Produkte –, realistische Kosten-Nutzen-Analysen sowie ein wirksamer Vollzug. Ohne funktionierende Marktüberwachung besteht die Gefahr, dass regelkonforme europäische Unternehmen benachteiligt werden, während nicht konforme Produkte aus Drittstaaten weiterhin Zugang zum EU-Markt erhalten.
Südwesttextil und BSI fordern die politischen Entscheidungsträger daher auf, die in der ESPR vorgesehenen Folgenabschätzungen sorgfältig durchzuführen und die Industrie eng in die Ausgestaltung der delegierten Rechtsakte einzubeziehen. Ziel müsse ein Rechtsrahmen sein, der ökologische Verbesserungen tatsächlich erreicht – auf Basis belastbarer Daten, praxistauglicher Methoden und fairer Wettbewerbsbedingungen.
Das umfassende Positionspapier von Südwesttextil und BSI finden Sie hier.
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