Profil
©Istockphoto.com/buraratn
17.01.2024 // Recht + Betriebspraxis

Kaum Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht  

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – geht im Arbeitsrecht aber nicht weit genug.  

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.  

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.  

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“ 

In einem Positionspapier stellt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband seine Position ausführlich dar.  

 

Druckfähige Bilder finden Sie in unserem Pressebereich.

Bei Verwendung dieser Bilder bitten wir darum, Südwesttextil als Bildquelle anzugeben und bei Veröffentlichung ein Belegexemplar zuzusenden.

Ansprechpartner*innen

Rebekka Rüth

Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

T +49 711 21050-16M +49 1590 4184842rueth@suedwesttextil.de

Downloads

  • Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.
  • Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 220 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.
  • Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.
  • Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.

Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

Alle Pressemitteilungen von Südwesttextil

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required