Es geht voran – Digitalisierung der Arbeitsmarktzulassung im Visumsprozess
Ein erster Mosaikstein auf dem Weg zu digitaleren und effizienteren Prozessen bei der Fachkräftezuwanderung wird zum Juli 2024 im Bereich der Arbeitsmarktzulassung als Teil des Visumsprozesses umgesetzt.
Personen aus Drittstaaten müssen für die Aufnahme der Arbeit in Deutschland im Rahmen des Visumsprozesses eine Arbeitsmarktzulassung durchlaufen. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über diese Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder Ausländerbehörden eingeschaltet. Arbeitgeber können vor Beginn des Visumverfahrens eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur beantragen. Bisher erhielten Arbeitgeber die Vorabzustimmung per Post. Mit einem neuen E-Service ermöglicht die Bundesagentur für Arbeit nun die digitale Übermittlung der Daten und Zustellung der Arbeitsmarktzulassung.
„Es geht voran – die Digitalisierung der Arbeitsmarktzulassung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schnelleren und dennoch sicheren Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren. Wir benötigen unbedingt mehr von solchen erfreulichen Meldungen für eine erfolgreiche und einfachere Fachkräftegewinnung im Ausland“, begrüßt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit. Der neue E-Service entspricht der Forderung des Verbands in einem Positionspapier, den Informationsfluss zwischen allen Beteiligten deutlich effizienter durch ein digitales Portal mit datenschutzkonformen Zugriffsrechten zu gestalten.
Das vollständige Positionspapier zur Fachkräfteeinwanderung mit zahlreichen Beispielen zum Status Quo in der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie lesen Sie hier.
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