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03.03.2026 // Recht + Betriebspraxis

Tariftreuegesetz: Südwesttextil fordert Ablehnung durch Bundesrat

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband bewertet das Tariftreuegesetz vor dem Hintergrund des Bürokratieaufwands kritisch.

Der Bundestag hat in der letzten Woche das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ verabschiedet. Mit dem Tariftreuegesetz werden Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen verpflichtet.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband bewertet Südwesttextil das Gesetz trotz der vorgenommenen Änderungen – die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie die Ausnahme von Lieferaufträgen und bestimmten verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Bereichen – als kritisch. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Allein der Aufwand zum Erlass der jeweiligen, dazugehörigen Rechtsverordnungen unter Bezugnahme auf die branchenüblichen Tarifverträge, die Nachweiserbringung der Tariftreue durch die Unternehmen sowie die Kontrolle durch die eigens eingerichtete Prüfstelle stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen des Gesetzes. In erster Linie stellt das Tariftreuegesetz eine weitere, neue bürokratische Belastung für die deutsche Wirtschaft dar. Der Bundesrat muss dem Gesetz vor diesem Hintergrund die Zustimmung verweigern.“ 

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Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

T +49 711 21050-16 M +49 1590 4184842 rueth@suedwesttextil.de

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