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19.06.2026 // Lobby + Netzwerk

Höhe der Paketgebühr für Billigimporte greift zu kurz gegen die Paketflut

Nach Auffassung des Verbandes wird die Paketgebühr von lediglich drei Euro ab Juli weder die Paketflut wirksam eindämmen noch die bestehenden Defizite bei der Kontrolle an den EU-Außengrenzen beheben.

Ab dem 1. Juli wird für kleine Pakete aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150,00 € eine pauschale Gebühr von drei Euro für jede im Paket befindliche Warenkategorie erhoben. Die Maßnahme soll die wachsende Zahl von Billigimporten über asiatische E-Commerce-Plattformen adressieren, bleibt aus Sicht von Südwesttextil jedoch weit hinter der Größenordnung des Problems zurück.

„Die Gebühr von drei Euro wird nicht ausreichen, um die Paketflut wirksam einzudämmen. Wer Produkte für wenige Euro verkauft und sein Geschäftsmodell auf eine Vielzahl von Kleinsendungen mit niedrigen Warenwert zur Nutzung der 150-Euro-Zollfreigrenze ausgelegt hat, wird dieses Geschäftsgebaren wegen einer Gebühr von drei Euro nicht grundsätzlich verändern. Die Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen bleiben bestehen und schwächen den Standort Europa in einer Phase, in der viele ohnehin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Während sich europäische Unternehmen mit immer neuen Regularien und Berichtspflichten sowie der Einhaltung von Produkt-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften konfrontiert sehen, kommen nach einer IW-Studie im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland täglich etwa 460.000 Pakete aus Drittstaaten allein an der deutschen Außengrenze an. Europaweit sind es zwölf Millionen Pakete pro Tag. Eine Konformitätsprüfung dieser Produkte ist aufgrund ihrer schieren Menge nur begrenzt möglich. Südwesttextil fordert deshalb weiterhin eine wirksame Paketgebühr von mindestens 30 Euro pro Sendung.

Darüber hinaus muss für jedes in der EU angebotene Produkt ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur mit Sitz in der Europäischen Union benannt werden, der in vollem Umfang rechtlich und finanziell zur Gewährleistung der Produktkonformität herangezogen werden kann. Auch Plattformen müssen bei fehlender Produktkonformität der Produzenten, die über ihre Plattform verkaufen, stärker in die Verantwortung gezogen werden. Die mögliche Skala bei Verstößen gegen EU-Regularien sollte dabei von der Sperrung der Onlineschnittstellen im Verhältnis zwischen Plattform und Produzent bis hin zur Sperrung der Online-Plattform selbst als ultima ratio reichen, sofern sich diese den Vorgaben der Marktüberwachung entzieht.

Diese Forderungen hat Südwesttextil auch im Rahmen einer Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit weiteren Akteuren aus Baden-Württemberg in einen gemeinsamen Forderungskatalog eingebracht.

„Politik darf sich nicht der Illusion hingeben, dass eine Paketgebühr von drei Euro die Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt beseitigt. Wir diskutieren seit Jahren über Billigimporte und deren Folgen. Die Probleme sind bekannt, die Auswirkungen auf heimische Unternehmen spürbar. Jetzt müssen die Ursachen der Wettbewerbsverzerrungen endlich konsequent angegangen werden“, betont Brenner.

Ansprechpartner*innen

Rebekka Rüth

Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

Master of Science

T +49 711 21050-16 M +49 1590 4184842 rueth@suedwesttextil.de

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