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23.11.2021 // Recht + Betriebspraxis

Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, Jahr 2022

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten liegt auch im Jahr 2022 bei 46 060,00 €.

Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI durch Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen des Rentners überschritten wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300,00 € bereits in den Jahren 2020 und 2021 ausgesetzt. Zuletzt belief sie sich im Jahr 2021 vielmehr auf 46 060,00 €.

Dieser Betrag bleibt für die vorgezogenen Altersrenten auch im Jahr 2022 bestehen. Jahreseinkünfte bis zu einer Höhe von kalenderjährlich 46 060,00 € führen somit nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Die neue Grenze ist befristet bis 31. Dezember 2022 (§ 302 Abs. 8 SGB VI). Der Gesetzgeber reagiert damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

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