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08.03.2021 // Recht + Betriebspraxis

Überbrückungshilfe II – Änderung des Antrags

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Finanzen haben eine „Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags Überbrückungshilfe II und November-/Dezemberhilfe“ veröffentlicht.

Zitat aus der Veröffentlichung der Ministerien für Wirtschaft und Energie und für Finanzen:

„Hinweis: Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde. Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen. Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag ein begründeter Änderungsantrag gestellt werden. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag. Erstellung eines Änderungsantrages. Um einen Änderungsantrag stellen zu können, öffnen Sie den entsprechenden bewilligten beziehungsweise teilbewilligten Antrag.“

Die Kurzanleitungen können Sie hier finden.

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