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29.07.2021 // Recht + Betriebspraxis

Überbrückungshilfe III Plus – Anträge ab sofort möglich

Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus inklusive der Restart-Prämie für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 sind ab sofort möglich.

das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 seit dem 23. Juli 2021 über die Plattform gestellt werden können. 

Unter Downloads finden Sie die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download.

Die Überbrückungshilfe III Plus ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe III. Inhaltlich sind die beiden Programme weitgehend deckungsgleich. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, wenn beispielsweise Beschäftigte im Zuge der Wiedereröffnung aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden.

Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind – wie bei der Überbrückungshilfe III – Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt und auch das neue Plusprogramm wird durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Fragen und Antworten zu der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus finden Sie  hier. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

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