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01.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Verlängerung der Zahlungsfrist der Corona-Sonderzahlung

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Zahlungsfrist für die Corona-Sonderzahlung bis 31. März 2022 zugestimmt.

Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“) in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu. Das Gesetz beinhaltet die für die Arbeitgeber wichtige Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ bis 31. März 2022 (Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes).

Die Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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