Berücksichtigung des Nachtatverhaltens bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Kann das Verhalten nach einem Arbeitsvertragsverstoß als Begründung für eine Kündigung mit herangezogen werden? Mit dieser Frage hatte sich das LAG Hamm befasst (Urt. v. 27.1.2023 – 13 Sa 1007/22).