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22.07.2021 // Innovation + Nachhaltigkeit

Die Folgen von Schwedens Verbotsvorschlag für das Element Silber

Die ECHA plant das Element Silber in der CLP-Verordnung als CMR-Stoff einzustufen.

Essen von Silberbesteck verboten, infektionseindämmende Pflaster und Wundverbände nicht mehr herstellbar, silberhaltige Steuerungs-Elektronik sowie LED- und Halbleitertechnologie wegreguliert und silberverspiegelte, optische Instrumente nicht mehr verkehrsfähig. Das wären einige der Folgen, die eintreten würden, wenn die europäische Chemikalienbehörde ECHA das Element Silber in der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) als CMR-Stoff einstuft. Unter dem Begriff CMR (Cancerogen Mutagen Reprotoxic) versteht man krebserregende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe.

Eine nachhaltig wissenschaftliche Begründung für diesen Einstufungsvorschlag der KEMI liegt der ECHA nicht vor, aber das ist auch bei REACH und der CLP-Verordnung nicht unbedingt nötig. Vielmehr muss die Industrie den Gegenbeweis erbringen, dass Silber weder als mutagen noch als reproduktionstoxisch für den Menschen einzustufen ist. Bis diese Studie abgeschlossen ist, wird aber die vorher zeitlich genau festgelegte CLP/CLH-Einstufungsprozedur für Silber abgeschlossen sein. Das heißt, womöglich fließen die Ergebnisse der Studie nicht mehr rechtzeitig in die Entscheidung der ECHA ein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Zudem liegt der KEMI-Vorschlag vor, Silber auch als hautsensibilisierend (H317) einzustufen. Das ist ebenfalls fragwürdig, werden doch silberbedampfte Textilien bzw. Bekleidung zur Heilung von Neurodermitis-Hauterkrankungen seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt.  Wie REACH-Restriktionen wirken, die nach der CLP-Verordnung „getriggert“ sind, erfahren die Textilbranche und viele andere Industrien gerade (siehe dazu Artikel hier).

Das jetzige Einstufungsverfahren kann man auch als Vorbote für eine weitreichendere Regulierung von Silberverbindungen verstehen, die als Biozide auch vielfältig auf Textilien eingesetzt werden. Spätestens im Jahr 2024 stehen hier weitere entscheidende Weichenstellungen im Rahmen der Biozidverordnung an und gegebenenfalls schon früher mit dem EU-Wasserrecht. Denn im EU-Wasserrecht   stehen auch Kupfer-Trinkwasserleitungen und Dachrinnen im Fokus (Silber ist das natürliche Begleitelement zu Kupfer), die seit Jahrzehnten ohne Probleme in Verwendung sind und Silber in sehr geringen Mengen ins Wasser emittieren. An diesem Punkt schließt sich dann wieder der Kreis zur KEMI, denn sie verwaltet auch diese Silberverbindungen in der Verordnung über Biozidprodukte (BPR).

Weitere Informationen, die sich näher mit dem Thema Silber beschäftigen, finden Sie im pdf bei den Downloads.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de

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