PSA-Verordnung: Wenn Bademode als Schutzausrüstung reguliert wird
Südwesttextil fordert eine Klarstellung und Überarbeitung der Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für eine verhältnismäßige und praxistaugliche Regulierung.
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen wie Klimawandel, veränderter Arbeitsformen, wachsender Freizeit- und Outdoor-Aktivitäten sowie eines steigenden Gesundheitsbewusstseins gewinnen funktionale Eigenschaften textiler Produkte zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig verwischen die Grenzen zwischen Alltags-, Freizeit-, Berufs- und Schutzbekleidung immer stärker. Südwesttextil unterstützt das Ziel der PSA-Verordnung, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit von Verbraucher:innen und Beschäftigten zu gewährleisten. Allerdings ist eine praxisgerechte Weiterentwicklung erforderlich, um mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Marktüberwachung und Verbraucher:innen zu schaffen.
Ein aktuelles Positionspapier des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zeigt auf, dass die bestehende Rechtslage bei innovativen Textilprodukten zu Unsicherheiten führt. Insbesondere ist in der Anwendungspraxis unklar, ob die objektiv vorhandene Schutzwirkung oder die beabsichtigte Verwendung entscheidend ist – bzw. ob Behörden aus Vorsichtsgründen eine Einstufung als Persönliche Schutzausrüstung vornehmen und dadurch erheblichen Aufwand für Unternehmen auslösen, obwohl dies sachlich nicht erforderlich ist.
Wie praxisfern die aktuelle Situation teilweise ist, zeigt das Beispiel von Bademode mit UV-Schutz. Obwohl diese Produkte in erster Linie Freizeit- und Sportbekleidung sind, können sie je nach Auslegung der rechtlichen Grundlagen unter die Vorschriften für Persönliche Schutzausrüstung fallen. Die Folge: Bereits geringfügige Änderungen an Schnitt oder Modell führen zu neuen Baumusterprüfungen und Zertifizierungen, selbst dann, wenn die Schutzwirkung des verwendeten Materials unverändert bleibt. Für Hersteller bedeutet dies einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn steht. Das Beispiel macht deutlich, dass die bestehenden Regelungen über das Ziel hinausschießen und eine klare Ausnahme für UV-schützende Bademode erforderlich ist.
„Innovative Textilien können heute weit mehr als bekleiden. Sie unterstützen Gesundheit, Komfort und Sicherheit im Alltag. Die regulatorischen Anforderungen müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und zwischen echter Schutzausrüstung und textilen Produkten mit ergänzender Schutzfunktion unterscheiden“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.
Südwesttextil spricht sich deshalb für eine risikoorientierte Anwendung der PSA-Verordnung aus. Produkte, die primär für Freizeit- oder Konsumzwecke entwickelt werden und lediglich zusätzliche Schutzfunktionen aufweisen, sollten nicht denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie klassische Persönliche Schutzausrüstung mit sicherheitskritischer Schutzwirkung. Für sie braucht es vereinfachte und verhältnismäßige Vorgaben, die ihrem tatsächlichen Risikopotenzial Rechnung tragen. Dafür muss der Anwendungsbereich der Verordnung klargestellt, Ausnahmen präzisiert und ergänzt sowie eine Abgrenzung der Kategorien vorgenommen werden.
Ziel ist eine europaweit einheitliche Auslegung der Vorschriften, die sowohl ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher:innen gewährleistet als auch Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie stärkt.
Hier lesen Sie das vollständige Positionspapier zur PSA-Verordnung.
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