Klientelpolitik statt dringend notwendiger Arbeitszeitflexibilisierung
Südwesttextil fordert die Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Arbeitszeitflexibilisierung ohne zwingende tarifvertragliche Regelung und kritisiert zusätzliche Bürokratie durch die geplante verpflichtende Arbeitszeiterfassung.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur EU-Richtlinie soll im Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur über tarifvertragliche Regelungen ermöglicht werden. Zudem soll das daran geknüpft werden, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen durch besondere Regelungen geschützt wird.
Südwesttextil kritisiert, dass diese Reform selbst bei tarifgebundenen Unternehmen die dringend benötigte Flexibilisierung unter die Bedingung der Zustimmung der Gewerkschaft stellt und nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gar nicht zugutekommt.
Die arbeitgeberseitige Forderung nach einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit entspricht den Möglichkeiten der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, die auf eine Wochenarbeitszeit auch ohne zwingende tarifvertragliche Regelung abstellt und von den Nachbarstaaten schon lange umgesetzt wurde. Europäische Wettbewerber nutzen diese Spielräume zur besseren Bewältigung von Auftragsspitzen, fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schaffen Anreize für Beschäftigte, ihre Arbeitszeit auszuweiten.
„Der nun vorliegende Referentenentwurf verkennt in Zeiten einer gravierenden Wirtschaftskrise absolut notwendige Reformen und bleibt deutlich hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück. Er reiht sich ein in eine Klientelpolitik, die immer noch nicht verstanden hat, dass fehlende Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zur Deindustrialisierung und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen führt“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.
Ebenso enthält der Entwurf die Verpflichtung der Unternehmen zur täglichen elektronischen Arbeitszeiterfassung. Von der Pflicht zur elektronischen und taggleichen Erfassung kann ebenfalls jeweils nur durch Tarifvertrag abgewichen werden. Vollständig ausgenommen werden Kleinbetriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 50 beziehungsweise weniger als 250 Arbeitnehmern sind lediglich verlängerte Umsetzungszeiträume vorgesehen. Dies schränkt die heute weit verbreitete und von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern geschätzte Vertrauensarbeitszeit erheblich ein.
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband hat die Flexibilisierung der Arbeitszeit bereits in einem Positionspapier Ende 2023 gefordert und dies mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung in einem Positionspapier zur Stärkung des Arbeitsmarkts im April dieses Jahres bekräftigt.
„Während andere europäische Staaten ihren Unternehmen und Beschäftigten mehr Flexibilität ermöglichen, hält Deutschland an überholten Strukturen fest. Das verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und erschwert die Anpassung an moderne Arbeits- und Lebensrealitäten. Gleichzeitig wird mit der verpflichtenden elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung die heute vielfach gelebte Vertrauensarbeitszeit weiter erschwert. Statt mehr Flexibilität zu schaffen, werden den Unternehmen zusätzliche Dokumentationspflichten und Kosten auferlegt. Das ist das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung den Betrieben im Koalitionsvertrag versprochen hat“, betont Edina Brenner.
Hier finden Sie das aktuelle Positionspapier zur Stärkung des Arbeitsmarkts.
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