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31.07.2024 // Lobby + Netzwerk

Kurzarbeitergeld: Entlastung in schwieriger Lage durch Modernisierung des SGB III

Die Änderungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld wie sie im SGB III – Modernisierungsgesetz geplant sind, würden für viele Unternehmen eine Entlastung bedeuten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung – das „SGB III-Modernisierungsgesetz“ – vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft unterschiedliche Bereiche und bringt unter anderem Änderungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes mit sich.

Neben der konsequenten Digitalisierung bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil vor allem den Verzicht auf die Einbringung des Erholungsurlaubs bei der Vermeidung von Kurzarbeit. Diese Vereinfachungen bedeuten eine deutliche Entlastung für die Unternehmen, die sich durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld ohnehin in einer angespannten Situation befinden.

„Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Referentenentwurf Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie umsetzt und damit eine Gesetzgebung in die Wege leitet, die unnötige Bürokratie und eine entsprechende Entlastung von Unternehmen in schwieriger Lage vorsieht. Jetzt ist eine schnelle Umsetzung gefragt“, kommentiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner die Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld aus dem Referentenentwurf zum SBG III – Modernisierungsgesetz.

Als weitere Vereinfachungen begrüßt der Verband das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt, die Möglichkeit der Neueinstellung von Studienabgängern während der Kurzarbeit – analog zur bestehenden Regelung für Ausgebildete – und dass unterjährige Änderungen an der Lohnsteuer nicht mehr zu Korrekturen für bereits abgerechnetes Kurzarbeitergeld führen.

 

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