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20.04.2021 // Recht + Betriebspraxis

Überarbeitete Fassung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde erneut überarbeitet und auf den Webseiten der BAuA vorveröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat darüber informiert, dass die überarbeitete Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab auf der Website der BAuA veröffentlicht wurde. Die Vorab-Version stellen wir Ihnen außerdem in dieser Nachricht als Download zur Verfügung..

Die Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

  • Klarstellungen und Konkretisierungen zur Beschaffenheit und zum Einsatz von Gesichtsmasken unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (Punkte 2.4 bis 2.6 neu)
  • Klarstellung und Aktualisierungen zu Kurzzeitkontakten und Kurzzeitbegegnungen (Punkt 2.8 neu)
  • Klarstellung zur Beschaffenheit geeigneter Desinfektionsmittel (Punkt 2.9)
  • Ergänzungen zu Raumbelegung und Kontaktreduktion (Punkt 4.1)
  • Änderungen zum Einsatz von Warmlufttrocknern zur Handhygiene (Punkt 4.2.2)
  • ergänzende Hinweise auf aktuell erschienene Fachbeiträge zu mobilen Raumluftreinigern (Punkt 4.2.3)
  • Aktualisierungen in Bezug auf Dienstreisen und Besprechungen (Punkt 4.2.5) sowie Sicherstellung ausreichender Schutzabstände (Punkt 4.2.6)
  • Aktualisierungen und Konkretisierungen zu MNS, Atemschutzmasken und Gesichtsschutzschilden (Punkt 4.2.13)
  • Konkretisierungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Punkt 5.2.1)
  • Überarbeitung der Tabelle zu einsetzbaren Atemschutzmasken (Anhang 2)

Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt befristet – wie bereits berichtet – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Auch weitere Landesverordnungen sind zu beachten. Die offizielle Veröffentlichung der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird in den kommenden Wochen erwartet. Wir werden Sie hierzu weiter informiert halten.

Download

Ansprechpartner*innen

Nathan Binkowski

Stv. Hauptgeschäftsführer – Leiter Recht + Tarif

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-21 M +49 1520 9267588 binkowski@suedwesttextil.de

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