Überarbeitete Fassung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde erneut überarbeitet und auf den Webseiten der BAuA vorveröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat darüber informiert, dass die überarbeitete Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab auf der Website der BAuA veröffentlicht wurde. Die Vorab-Version stellen wir Ihnen außerdem in dieser Nachricht als Download zur Verfügung..
Die Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
- Klarstellungen und Konkretisierungen zur Beschaffenheit und zum Einsatz von Gesichtsmasken unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (Punkte 2.4 bis 2.6 neu)
- Klarstellung und Aktualisierungen zu Kurzzeitkontakten und Kurzzeitbegegnungen (Punkt 2.8 neu)
- Klarstellung zur Beschaffenheit geeigneter Desinfektionsmittel (Punkt 2.9)
- Ergänzungen zu Raumbelegung und Kontaktreduktion (Punkt 4.1)
- Änderungen zum Einsatz von Warmlufttrocknern zur Handhygiene (Punkt 4.2.2)
- ergänzende Hinweise auf aktuell erschienene Fachbeiträge zu mobilen Raumluftreinigern (Punkt 4.2.3)
- Aktualisierungen in Bezug auf Dienstreisen und Besprechungen (Punkt 4.2.5) sowie Sicherstellung ausreichender Schutzabstände (Punkt 4.2.6)
- Aktualisierungen und Konkretisierungen zu MNS, Atemschutzmasken und Gesichtsschutzschilden (Punkt 4.2.13)
- Konkretisierungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Punkt 5.2.1)
- Überarbeitung der Tabelle zu einsetzbaren Atemschutzmasken (Anhang 2)
Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt befristet – wie bereits berichtet – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Auch weitere Landesverordnungen sind zu beachten. Die offizielle Veröffentlichung der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird in den kommenden Wochen erwartet. Wir werden Sie hierzu weiter informiert halten.