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23.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Unsere Zollberater

Südwesttextil ergänzt das Kompetenzfeld „Zoll und Außenhandel“ um die Kooperation mit zwei Zollberatern und erweitert so den Service für Mitglieder.

Problemstellungen im Bereich Zoll und Außenhandel sind komplex und häufig bedarf es einer schnellen Lösung – das bietet Ihnen unser neuer Service. Die Kooperation sieht vor, dass Mitglieder von Südwesttextil ab sofort die Beratung im Bereich Zoll und Außenhandel durch erfahrene Zollberater zu vergünstigten Konditionen abrufen können. Und noch etwas: Eine Beratungsstunde ist für Mitglieder pro Jahr kostenfrei.

Profitieren Sie von unseren langjährigen und zuverlässigen Partnern: CCIT | NEUN und my-customs.

Nun stellt sich Harald A. Neun von CCIT | Neun vor.

Das Interview mit Herrn Regula von my-customs finden Sie hier.

Interview

Die Firma CCIT | NEUN versteht sich als Partner der Südwesttextil-Mitgliedsfirmen rund um das Thema Import/Export. Wir unterstützen in allen Fragen des Außenhandels, assistieren gerne bei der Beantragung, Umsetzung und Organisation von vereinfachten Verfahren sowie der Realisation des Risk-Managements (Compliance/Sanktionslistenprüfung, AEO) in den Unternehmen.

Wir können Ihnen kompetente Hilfe bei Problemen im Rahmen von Außenprüfungen, Fragen zu Warenursprung und Präferenzen sowie der Exportkontrolle anbieten. Ebenso unterstützen wir bei der Planung von Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von möglichen Vorteilen eines passiven bzw. aktiven Veredelungsverkehrs. Auch bei der Auswahl des geeigneten Transportmittels und der logistischen Abwicklung können wir Sie fundiert beraten.

Haben Sie ein grundsätzliches Problem bei Zoll und handelspolitischen Schutzinstrumenten oder der Exportkontrolle, kann dieses im Rahmen der persönlichen Mitgliedschaft über den Gesamtverband textil+mode in den entsprechen Arbeitskreisen beim BDI vorgetragen werden. Diese Gremien waren z. B. bei der Bewältigung der plötzlich im März 2020 in Kraft getretenen Corona-Ausfuhrbeschränkungen von PSA (persönlicher Schutzausrüstung), u. a. Mund und Nasenmasken, sehr hilfreich.

Nach erfolgreichem Schulabschluss mit Abitur und vor einem geplanten Studium begann ich, gedacht als berufliche Basis, eine Ausbildung zum Industriekaufmann mit stark verkürzter zweijähriger Lehrzeit. Meine Ausbildungsfirma, ein vollstufiger Betrieb im Bereich Mull- und Watteproduktion mit u. a. eigener Bleicherei, Weberei, befand sich im Aufbruch zur Internationalisierung. Der Vorstand stellte damals (!) fest, Zoll wird an Bedeutung zunehmen, wir brauchen jemanden, der sich hier verantwortlich um die Zollbelange kümmert. Mein Ausbilder bot mir diese Stelle an. Der verantwortliche Bereichsleiter wusste mich zu überzeugen. Noch während meiner Lehrzeit durfte ich beginnen, mir den (Import-) Zollbereich aufzubauen. Learning-by-doing war angesagt. Ein Basisseminar und viele Spezialseminare bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsschule in Bremen führten mich langsam in die Geheimnisse des Zolls ein. Mein Interesse war geweckt und mein Ehrgeiz war es, die angebotenen zolltechnischen Vereinfachungen schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen. Immer vertrauensvoll von der Geschäftsleitung unterstützt, wurde alles realisiert, was der Zoll anbot: Sammelzollverfahren mit Papierformularen, Listbild und dann mit Hilfe einschlägiger Zollsoftware ZADAT und schließlich ATLAS.

Durch die stark dynamische Entwicklung bei der Gründung von Auslandstochtergesellschaften durfte ich auch diese bei der Bewältigung ihrer Zollaufgaben unterstützen (u. a. Frankreich, Österreich, Schweiz, Tschechien). Neu gewonnene präferenzrechtliche Erkenntnisse (z. B. „Herstellen aus Spinnmasse“) trafen dabei nicht immer auf Verständnis im Vertrieb („Neun, sie sind verrückt, wir stellen hier am Standort die Watte her und diese soll keinen „Präferenz“-Ursprung haben?"). Da war Überzeugungsarbeit gefordert, aber immer mit Skepsis begleitet, da WuP-Regeln, wie wir wissen, nicht immer logisch nachvollziehbar sind.

Nach erfolgreichem Abschluss der umfangreichen Zoll- und Transportorganisation zur Ausstattung eines Joint-Ventures in Saudi-Arabien wurde mir danach in einer zentralen Zollabteilung die Exportabwicklung im Stammhaus übertragen (Rechnungsschreibung, Bankabwicklung, Erstellung der Zolldokumente einschl. Disposition der Transportmittel etc.). Das immer stärker software-gestützte Zollprocedere machte zunehmend deutlich, wie wichtig gut gepflegte Artikelstammdaten sind. Zoll- und außenhandelsspezifische Stammdaten wurden deshalb jetzt ebenfalls an einer Stelle erfasst, wie auch die sanktionslistenbezogene Kontrolle (Compliance) softwarebasiert über alle relevanten Geschäftsvorgänge durchgeführt.

Es gibt natürlich nicht nur ein „Highlight“. Dabei denke ich z. B. vor allem an die EUMOE-Erweiterungen. Die komplette logistische und zolltechnische Abwicklung einer Betriebsausrüstung im Rahmen des Joint-Ventures mit Saudi-Arabien war genauso eine spannende, herausfordernde Aufgabe wie z. B. ein diffiziler Export unter dem UN-Programm „oil for food“ in ein Embargoland.

Eines sticht jedoch hervor, ohne dabei zu sehr in die Details gehen zu dürfen. Neben dem textilen Bereich gibt es in der Firma auch ein Technikum. Maschinen/-teile werden konstruiert, gekauft, importiert und exportiert. Die korrekte Einreihung (Tarifierung) ist dabei essenziell.

Bei einem Zollvorgang konnte der Vorsteher eines Hauptzollamts unserer Einreihung nicht folgen. Obwohl, auf Grund des Importvolumens, diese HS-Position Gegenstand einer jeden Außenprüfung war und immer wieder bestätigt wurde. Die neue Einreihung führte zu einer erheblichen Nacherhebung. Unsere begründeten Einsprüche wurden immer wieder abgelehnt. Mit anwaltlicher Unterstützung und ungebrochenem Durchhaltevermögen konnten wir dann nach fast zehn Jahren (zwischen Ereignis und Gerichtsurteil) obsiegen („aktiver Irrtum“) und erhielten den zu viel entrichteten Zoll einschl. Zinsen (6 Prozent p.a.!!) erstattet.

Es gibt nicht nur ein Thema, das mich beschäftigt. Natürlich ist Brexit ein sehr aktuelles Thema und mit der Nordirlandsituation ein sensibles, das hoffentlich im weiteren Verlauf zu keiner Eskalation führt.

Weiteres Thema sind für mich die internationalen Sanktionen/Exportkontrollen gegenüber Ländern, Personen, Firmen und Institutionen, die z. T. auch ausgelegt sind, extraterritoriale Anwendung zu finden (z. B. USA). Diese Restriktionen im internationalen Warenaustausch entwickeln eine Eigendynamik, die von KMUs m. E. in der Praxis nicht mehr so einfach nachzuvollziehen sind.

Nur noch ein kleiner Abstecher zur Exportkontrolle. Was hat diese mit der Textilindustrie zu tun? Wie wir wissen, etablieren sich Textilfirmen vermehrt im technischen Bereich, z. B. Bau, Automotive etc. Dabei kommen u. U. sog. Hochtechnologiefasern wie z. B. Aramidfasern zum Einsatz, die je nach Zusammensetzung unter die EU-Dual-Use-VO fallen können.

Und – spezielle Druckverfahren bei bestimmten Textilprodukten sehen sich evtl. mit der sog. „Signaturunterdrückung“ konfrontiert.

Mitglied

Harald Neun

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