Bis zum 30. Oktober 2026 können sich Unternehmen an der Befragung zur Validierung des Erfüllungsaufwands der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) des Statistischen Bundesamts beteiligen. Ziel ist u.a., den zeitlichen Aufwand, die Sachkosten in den Unternehmen sowie bestehende bürokratische Hemmnisse und Verbesserungspotenziale zu erfassen.
Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben mit dem Einverständnis all ihrer Mitglieder – darunter DIN (Deutsches Institut für Normung) – und in Absprache mit der Europäischen Kommission entschieden, eine Reihe von Europäischen Normen für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen, um damit die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Staatliche Beihilfen: Kommission ändert Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung und verabschiedet befristeten Beihilferahmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus-Ausbruchs.
Hier erhalten Sie Informationen zu aktuellen Fragen im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren (Zertifizierung, Audits) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie.
Der GKV-Spitzenverband hat nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber aufgezeigt. Die Träger der Sozialversicherung wollen damit Unternehmen, die sich trotz der von der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach § 76 SGB IV durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen kommen.
Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Auf Initiative des Gesamtverbands textil+mode hat die BG ETEM klargestellt, dass auch sie die Unternehmen der Branche in der Corona-Krise finanziell unterstützt. Sie wird alle gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Stundung von Mitgliedsbeiträgen ausschöpfen.
Das BMWi hat am 19. März 2020 die nationale Exportbeschränkung von bestimmten Schutzausrüstungen aufgehoben. Der Export an andere EU-Staaten ist nicht mehr untersagt. Die Ausfuhr in Drittstaaten bedarf allerdings weiterhin einer Genehmigung.
Seit heute sind in sämtlichen Bundesländern Anordnungen zur Schließung von bestimmten Verkaufsstellen im stationären Bereich in Kraft getreten. Diese erfassen auch Textil- und Modegeschäfte. Der Gesamtverband textil+mode gibt eine kurze Bewertung über die Rechtslage hinsichtlich Stornierungen und Abnahmeverweigerungen. Außerdem erhalten Südwesttextil-Mitglieder eine Arbeitshilfe von GermanFashion.
In der Folge der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben sich die IHK-Gremien darauf verständigt, vom 16. März bis vorerst 24. April sämtliche Prüfungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzusagen.
Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit von Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen, die durch die weitere Ausbreitung des Coronavirus entstehen, haben Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren Regelungen zum erleichterten Bezug für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese sollen zeitnah in Kraft treten.
In unserem Mitgliederbereich stellen wir Ihnen die aktuellen Zahlen aus der textilen Welt zur Verfügung – neu veröffentlicht wurde eine zusammenfassende Darstellung des Arbeitsmarkts.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer aktuellen Meldung am 28. Februar 2020 noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass bei Auftragsengpässen durch Coronavirus die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.
Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit soll die gezielte Zuwanderung und die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten erleichtert werden.
Seit Oktober 2019 führt ein neuer Dekan gemeinsam mit einem ebenfalls neuen Vorstandsteam die Geschicke der Fakultät Textil & Design. Der neue Dekan und Fashionmanagement-Experte Prof. Dr. Jochen Strähle spricht mit Südwesttextil über Ziele, Visionen und Herausforderungen.