
Erleichterung im Nachweisgesetz – Luft nach oben bei Bürokratieabbau
Südwesttextil begrüßt den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz, sieht aber deutlichen Bedarf für weitere Bürokratieentlastung.
Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschärft – für die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher Rückschritt. Als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Änderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Änderungsantrag vor, der der Forderung von Südwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir begrüßen den Abbau der überflüssigen Bürokratie im Nachweisgesetz. Dass Arbeitsverträge digital vereinbart werden können, ist für Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverständlich ist, ein erster wichtiger Schritt. Für eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen Bürokratieabbau.”
Bei den Initiativen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung sieht der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie insgesamt noch deutlich Luft nach oben. Auch die Ergänzung des Nachweisgesetzes ist erst auf großen Druck der Wirtschaft erfolgt. Südwesttextil hat im Dezember 2023 ein Positionspapier dazu veröffentlicht.
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