Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.