Validierung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Bis zum 30. Oktober 2026 können sich Unternehmen an der Befragung zur Validierung des Erfüllungsaufwands der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) des Statistischen Bundesamts beteiligen. Ziel ist u.a., den zeitlichen Aufwand, die Sachkosten in den Unternehmen sowie bestehende bürokratische Hemmnisse und Verbesserungspotenziale zu erfassen.