Vorläufige Rechengrößen der Sozialversicherung und vorläufige Sachbezugswerte für 2027
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf einer "Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2027" vorgelegt. Die Werte sind vorläufig festgelegt und müssen noch im Bundeskabinett beschlossen werden.