In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.
Der Rat der EU hat am 13. Juli 2026 den vorgeschlagenen Durchführungsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr angenommen und bis zum 4. März 2028 verlängert.
Die Europäische Union wird ab dem 14. Dezember 2027 verbieten, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen. Dazu gibt es jetzt einen Praxisleitfaden.
Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Hohenstein hat eine neue Analysemethode der Mikrofaserfreisetzung von Textilien entwickelt. Mit Hilfe der dynamischen Bildanalyse quantifiziert die Methode das Freisetzungsverhalten. Die bisher nicht erfassbaren Daten haben praktische Auswirkungen auf die Materialentwicklung in der gesamten Lieferkette.
Der Spitzenausgleich bei der Energie- und der Stromsteuer ist auch für das Antragsjahr 2020 gesichert. Die deutsche Wirtschaft hat die dafür erforderlichen Effizienzvorgaben erfüllt.
In Textilbetrieben fallen oft erhebliche Mengen an Textilabfällen an. Bis jetzt gibt es für diese Abfälle noch keine befriedigenden Lösungen hinsichtlich Verwertung, was den Unternehmen Kosten für die Entsorgung verursacht. Unser Schweizer Partnerverband Swiss Textiles sucht zusammen mit der Empa nach Lösungen für dieses Problem und bittet Sie dazu um Ihre Mithilfe.
Innovationsprojekte rund um smarte Textilien in den Segmenten Schutzausrüstung, Sport, Gesundheit und Wellness sowie industrielle Anwendungen werden bis zu 60 000 Euro pro Unternehmen im Projekt SmartX finanziert. Interesse an einer Mitwirkung kann bis zum 15. Februar bekundet werden.
Am 4. März 2020 veranstaltet Südwesttextil den zweiten „Arbeitskreis Zoll und Außenwirtschaft“. Der Titel ist hierbei Programm, denn neben aktuellen Entwicklungen und themenspezifischer Fortbildung soll diese Veranstaltung ganz im Zeichen des gemeinsamen Austauschs stehen.
Der Arbeitnehmer ist nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Pflicht besteht grundsätzlich auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Arbeitgebern kurz vor Weihnachten in einer aktuellen Entscheidung erneut mehr Spielraum bei der sachgrundlosen Befristung beschert (Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 429/17). Hiernach kann bei einer vorausgegangenen Ferienbeschäftigung der Arbeitnehmer gleichwohl später wieder eingestellt werden mittels einer Befristung ohne Sachgrund.
Am 1. Januar 2020 tritt das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Kernelemente des Gesetzes in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung.
Deniz Köksal schließt Promotion zum Thema „Soziale Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten der Bekleidungsbranche“ an der Hochschule Reutlingen erfolgreich ab.
Mit der aktuellen Publikation verfolgt das Forschungskuratorium das Ziel, anschaulich darzustellen, an welchen Themen die textile Forschung in Deutschland arbeitet, und wie die Forschungserfolge in den Unternehmen genutzt werden können.
Seit Jahren ist der Textil-Farbstoffmarkt in Europa durch REACH massiv gestört. EU-Textilveredler sehen sich mit exorbitanten Preissteigerungen, tiefgehenden Sortimentsbereinigungen und fortwährenden Lieferengpässen seitens des Lieferantenmarktes konfrontiert. Planungssicherheit in Sachen Farbstoffe gibt es für die Textilveredler in Europa schon lange nicht mehr. Ein maßgebender Faktor dabei ist die REACH-Registrierung der Farbstoffe, denn die beschriebenen Probleme treffen auch mittelständische Farbstoffimporteure, die seit Jahren dies bei der ECHA-Beschwerdestelle monieren, während die globale EU-Konkurrenz all diese Probleme nicht kennt.
Über unseren Gesamtverband textil+mode wirkt Südwesttextil seit November auch am ZDHC-Programm „Roadmap to Zero“ mit. Damit haben die Verbände die Möglichkeit, im Interesse der Unternehmen aktiv an den immer mehr an Bedeutung gewinnenden ZDHC-Standards mitzuwirken. Für Südwesttextil ist Textilchemiker Stefan Thumm aktiv. Am 27.11. wurde nun auch die neue Version 2.0 der Manufacturing Restricted Substances List (ZDHC-MRSL) freigegeben. Sie ist eine Liste chemischer Stoffe, die in Produktionsprozessen zur Herstellung von Textilmaterialien, Leder, Gummi, Schaum, Klebstoffe und Zubehörteilen von Textilien, Bekleidung und Schuhen nicht absichtlich verwendet werden dürfen. Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversion der ZDHC-MRSL 1.1 sowie weitere Hintergrundinformationen.
Das neue Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Kernpunkte hier zusammengefasst.
Beim globalen Klimastreik #NeustartKlima der Fridays for Future Bewegung am Freitag, dem 29. November 2019, ist der Outdoor-Ausrüster VAUDE aus Tettnang wieder aktiv dabei: Gemeinsam nehmen VAUDE Mitarbeiter an den regionalen Demos in Ravensburg und Wangen teil, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.
Im Rahmen der Jahrestagung des Gesamtverbandes textil+mode stellte dieser eine repräsentative Studie vor. Ingeborg Neumann, Präsidentin textil+mode: „Jetzt zahlt sich aus, dass wir viel in Forschung und Innovationen investiert haben.“
Die OLYMP Bezner KG ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Mensch, Tier, Natur und Umwelt seit jeher bewusst. Im Bestreben zu mehr Klimaschutz konnte der Mittelständler nun durch weitreichende Nachhaltigkeitsaktivitäten seine Treibhausgasemissionen für das Jahr 2018 am Firmensitz in Bietigheim-Bissingen komplett kompensieren und vollständige Klimaneutralität am Standort erlangen.
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist vom juristischen Fachverlag JUVE zur „Kanzlei des Jahres 2019“ gekürt worden und hat damit die höchste von insgesamt 18 Auszeichnungen erhalten.
„Made in Germany“ gilt weltweit als Qualitätssiegel. Doch allein auf diesem guten Ruf sollten sich deutsche Unternehmen nicht zu lange ausruhen. Eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass nur wenige Unternehmen in Deutschland die nötige Innovationskraft haben, um ihre Wettbewerbsposition auch langfristig zu sichern.
Das Forschungskuratorium Textil bereitet eine spannende neue Studie zu den Zukunftsperspektiven des Werkstoffs vor. Am 26. September war der Zukunftsworkshop mit dem Themenschwerpunkt „Cross-Sektor-Effekte“ zu Gast bei Südwesttextil in Stuttgart.