Führen Arbeitsschutz und Unfallprävention ein Schattendasein, birgt dies elementare Risiken in sich. Einer entsprechenden Verantwortung können sich insbesondere Geschäftsleitungen nicht entziehen. Südwesttextil informiert Sie daher stets über aktuelle Bedingungen und Änderungen aus diesem Bereich, die für Ihr Unternehmen wichtig sind.
- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 20. August 2020 offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel tritt damit automatisch in Kraft. Die aktualisierte veröffentlichte Arbeitsschutzregel (Fassung 19.04.2021) finden Sie hier.