Mit der TEXHUB Game Challenge öffnet Südwesttextil seine digitale Erlebniswelt für neue Ideen: Studierende und Nachwuchstalente sind eingeladen, eigene Mini-Games für die TEXHUB.WORLD zu entwickeln.
Mit der TEXHUB Game Challenge bekommen Gaming-Nachwuchstalente die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aus Studium und eigenen Projekten in ein reales digitales Projekt einzubringen – und mit eigenen Spielideen Teil einer bestehenden Open World zu werden.
Die OLYMP Bezner KG entwickelt den Markenauftritt ihrer exklusiven OLYMP Signature Kollektion weiter. Das überarbeitete Produktlogo unterstreicht den hohen Qualitätsanspruch und verleiht der Premiumlinie unter dem Dach von OLYMP eine noch eigenständigere Identität.
Mit der neuerlichen Lockdown-Verlängerung steht die Existenz von 960 Unternehmen der deutschen Mode- und Schuhindustrie mit rund 96 000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel.
Neuer Player im Plus-Size Markt. Neben Pioniergeist und Tradition steht MUSTANG vor allem für innovative Kraft und Kreativität. Mit der Erweiterung des Sortiments der Herbst Kollektion 2021 um große Größen, setzt der Denimspezialist ein Zeichen.
Holen Sie sich Auszeichnungen für zukunftsweisendes Design und gewinnen Sie damit öffentliche Präsenz und gute Kommunikationsargumente! Melden Sie sich jetzt zum Focus Open, dem Staatspreis des Landes Baden-Württemberg an.
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur anstehenden Überarbeitung der Vertikal-GVO und -Leitlinien gestartet, an der sich interessierte Unternehmen und Verbände bis zum 26. März 2021 beteiligen können. Die Vertikal-GVO und -Leitlinien sind für die Vertriebspolitik insbesondere von Mode- und Heimtextilien-Marken relevant.
Sie ist da: Ihre Unterstützung zum Thema IT-Sicherheit. Die Broschüre „Gegen Cyberattacken gewappnet“ der AG IT-Sicherheit der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren Deutschlandweit beschreibt sechs Einfallstore für Cyberattacken und hilft KMU dabei, sich zu schützen.
Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat eine Presseinformation zu aktuellen Regelungen in der coronabedingten Kurzarbeit veröffentlicht.
Die erst kürzlich aufgrund der aktuellen Pandemielage verschobenen Techtextil und Texprocess, internationale Leitmessen für technische Textilien und Vliesstoffe sowie für die Verarbeitung textiler und flexibler Materialien finden vom 21. bis 24. Juni 2022 das nächste Mal in Frankfurt am Main statt.
Rückwirkend zum 5. Januar 2021 ist die pandemiebedingte Ausweitung des Kinderkrankentagegeldes in Kraft getreten. Nun stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis das neue Kinderkrankentagegeld zum Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG steht.
Studierende des Studiengangs Transportation Interior Design der Hochschule Reutlingen haben sich ein Semester lang online und mit digitalen Arbeits- und Kollaborationsmethoden mit Fragen zukünftiger Mobilität und mobilen Arbeitens beschäftigt. Ihre Ergebnisse
präsentieren die Studierenden nun ebenfalls live online am 05. Februar 2021.
Die Bundesregierung hat am 20. Januar die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht.
Bund und Länder hatten sich im März 2020 auf gewerbesteuerliche Maßnahmen verständigt, um die Unternehmen vor allem bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen zu entlasten. Diese bis 31. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen wurden nunmehr bis Jahresende verlängert.
Mit Wirkung ab 25. Januar 2021 sind erneut Änderungen der CoronaVO BW in Kraft getreten. In einigen Bereichen (auch in den Betrieben) müssen künftig medizinische Masken getragen werden. Die Regelung gilt ab 25. Januar 2021, mit einer Sanktionierung ist ab 27. Januar 2021 zu rechnen.
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 verdoppelt werden soll: Gesetzlich versicherte Eltern können dann pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.
In der Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 19. Januar 2021 wurde auch beschlossen, die Kontakte im beruflichen Kontext weiter zu reduzieren. Das BMAS hat den Entwurf einer sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt. Er enthält u. a. die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die Möglichkeit von „Homeoffice“ anzubieten.
Durch die zunehmende Digitalisierung befindet sich die Arbeit im Wandel: Mobiles Arbeiten gewinnt für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten an Bedeutung und verdrängt den klassischen Büroarbeitsplatz sowie die Bedeutung der Präsenzkultur. Die Checkliste des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. – verschafft Unternehmen einen Überblick über die unterschiedlichen Handlungsfelder.
Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverband textil+mode, betont, dass die Abschreibung von Saisonware auch für Hersteller möglich sein muss, um eine Pleitewelle abzuwenden.
Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten, das für deutsche Textil- und Modeunternehmen wichtige Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht enthält, insbesondere auch aus Gläubigersicht. Im kostenlosen Webinar von t+m am 11. Februar 2021 erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
Bereits im September des vergangenen Jahres hat die Messe Frankfurt gemeinsam mit den beteiligten Branchen entschieden, dass im ersten Quartal 2021 keine Messen auf dem Gelände am Heimatstandort stattfinden. In enger Absprache mit den Kunden müssen nun auch die für April und Mai geplanten internationalen Präsenzmessen Prolight + Sound, International Consumer Goods Show, Heimtextil, Techtextil und Texprocess aufgrund der aktuell veränderten Vorschriften und Reisebeschränkungen von den vorgesehenen Terminen weichen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung vorsorglich Urlaub zuzuteilen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (Urteil vom 20. August 2020 – 9 AZR 612/19).