Mit der TEXHUB Game Challenge öffnet Südwesttextil seine digitale Erlebniswelt für neue Ideen: Studierende und Nachwuchstalente sind eingeladen, eigene Mini-Games für die TEXHUB.WORLD zu entwickeln.
Mit der TEXHUB Game Challenge bekommen Gaming-Nachwuchstalente die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aus Studium und eigenen Projekten in ein reales digitales Projekt einzubringen – und mit eigenen Spielideen Teil einer bestehenden Open World zu werden.
Die OLYMP Bezner KG entwickelt den Markenauftritt ihrer exklusiven OLYMP Signature Kollektion weiter. Das überarbeitete Produktlogo unterstreicht den hohen Qualitätsanspruch und verleiht der Premiumlinie unter dem Dach von OLYMP eine noch eigenständigere Identität.
In der Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 19. Januar 2021 wurde auch beschlossen, die Kontakte im beruflichen Kontext weiter zu reduzieren. Das BMAS hat den Entwurf einer sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt. Er enthält u. a. die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die Möglichkeit von „Homeoffice“ anzubieten.
Durch die zunehmende Digitalisierung befindet sich die Arbeit im Wandel: Mobiles Arbeiten gewinnt für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten an Bedeutung und verdrängt den klassischen Büroarbeitsplatz sowie die Bedeutung der Präsenzkultur. Die Checkliste des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. – verschafft Unternehmen einen Überblick über die unterschiedlichen Handlungsfelder.
Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverband textil+mode, betont, dass die Abschreibung von Saisonware auch für Hersteller möglich sein muss, um eine Pleitewelle abzuwenden.
Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten, das für deutsche Textil- und Modeunternehmen wichtige Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht enthält, insbesondere auch aus Gläubigersicht. Im kostenlosen Webinar von t+m am 11. Februar 2021 erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
Bereits im September des vergangenen Jahres hat die Messe Frankfurt gemeinsam mit den beteiligten Branchen entschieden, dass im ersten Quartal 2021 keine Messen auf dem Gelände am Heimatstandort stattfinden. In enger Absprache mit den Kunden müssen nun auch die für April und Mai geplanten internationalen Präsenzmessen Prolight + Sound, International Consumer Goods Show, Heimtextil, Techtextil und Texprocess aufgrund der aktuell veränderten Vorschriften und Reisebeschränkungen von den vorgesehenen Terminen weichen.
Das Masterstudienprogramm „International Retail Management“ der Knowledge Foundation der Hochschule Reutlingen findet in Zeiten der Pandemie ein neues Format hybrid.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung vorsorglich Urlaub zuzuteilen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (Urteil vom 20. August 2020 – 9 AZR 612/19).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zur Frage der Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr (2021) zur Vermeidung der Kurzarbeit nun Folgendes klargestellt.
Die Textil- und Bekleidungsindustrie braucht dringend Fachleute mit Technikverstand, die Verantwortung und Führungsaufgaben übernehmen können. Für Mitarbeiter*innen, die bereits in der Branche beschäftigt sind und eine Ausbildung im Bereich Textil absolviert haben, bietet sich jetzt an der Fachschule für Textiltechnik der nächste Schritt auf der Leiter des „lebenslangen Lernens“.
Oliver Dawid wird ab März 2021 neuer Hauptgeschäftsführer des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil. Er folgt damit Peter Haas, der den Verband nach fünf Jahren verlässt und als Hauptgeschäftsführer zum Baden-Württembergischen Handwerkstag wechselt.
Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Baden-Württemberg – weist hinsichtlich der Einbringung von Urlaubstagen bei Kurzarbeit auf Änderungen hin, die seit dem 1. Januar 2021 zu berücksichtigen sind.
Der Arbeitgeberverband fordert von der Politik ein Ende inkonsistenter Regulierungen und einen klaren Fahrplan, der das Arbeiten, Wirtschaften und Lernen in den nächsten Monaten ermöglicht.
Das neue Jahr beginnt für die Jörg Lederer GmbH nicht nur mit einem Führungswechsel – 2021 ist das Jahr, in dem das Unternehmen in die dritte Generation übergeht.
Zum 1. Januar 2021 und im Laufe des Jahres werden in den Bereichen Arbeitsmarkt sowie Gesundheit, Pflege und Alterssicherung Änderungen in Kraft treten.
Nach intensiven Verhandlungen hat die Europäische Kommission heute eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Modalitäten seiner künftigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union erzielt.
In Folge der Corona-Pandemie hat der Bundestag ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem enthalten sind auch die Regelungen für Kurzarbeit, die 2021 gelten werden. Welche Regelungen greifen, ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Kurzarbeit angezeigt wird.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz am 16. Dezember 2020 beschlossen. Damit werden u. a. die sog. „Homeoffice-Pauschale“ eingeführt, sowie die Zahlungsfrist für die sog. steuerfreie „Corona-Prämie“ bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Im Jahr 2021 veröffentlicht die HUGO BOSS AG gemeinsam mit der National Basketball Association co-gebrandete Kollektionen, die die Casualisierung des Metzinger Bekleidungsunternehmens weiter vorantreiben.
Die IG Metall und textil+mode haben sich darauf verständigt, dass der zweijährige Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher entfristet wird und über den 31. Juli 2021 hinaus Bestand hat.
Der Ministerrat hat am 15. Dezember 2020 die Eckpunkte für das größte branchenoffene einzelbetriebliche Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs beschlossen. Für Invest BW werden aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ im zweiten Nachtragshaushalt insgesamt 350 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz am 16. Dezember 2020 beschlossen. Damit werden u. a. die sog. „Homeoffice-Pauschale“ eingeführt, sowie die Zahlungsfrist für die sog. steuerfreie „Corona-Prämie“ bis zum 30. Juni 2021 verlängert.