Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Südwesttextil sieht bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Korrekturbedarf – insbesondere zum Erhalt der Tarifautonomie und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.
Mit UNIQUE COTTON erweitert SCHIESSER die erfolgreiche Kollektion INNOVATION um eine Wäschelösung auf Baumwollbasis, die sich spürbar an unterschiedliche Lebenssituationen und Körperformen anpasst.
Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Südwesttextil begrüßt den Entschluss der EU-Finanzminister, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im nächsten Jahr eine Übergangslösung zu implementieren. Ein Vorgehen gegen die EU-Standards unterlaufende Importe braucht aber weitere Maßnahmen.
Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament dem Bericht des federführenden Rechtsausschusses zum Omnibus-I-Paket zugestimmt. Die Trilogverhandlungen haben diese Woche begonnen.
Der Bericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ teilt wichtige Forderungen von Südwesttextil, muss aber in verbindliche Handlungsanleitungen überführt werden.
Der eigene CO₂-Fußabdruck rückt in der Textilindustrie immer stärker in den Fokus – ob durch neue Berichtspflichten, steigende Kundenerwartungen oder selbst gesetzte Nachhaltigkeitsziele. Mit unserer Kurzumfrage möchten wir herausfinden, wie unsere Mitgliedsunternehmen mit dem Thema aktuell umgehen, welche Erfahrungen sie dabei gesammelt haben und wo der größte Bedarf an Unterstützung gesehen wird.
Der Abschlussbericht der Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie wurde am 7. November 2025 an Bundesministerin Karin Prien übergeben.
Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) haben im Rahmen eines BW Sprint-Projekts die Grundlagen für die Entwicklung einer Slipeinlage geschaffen, die die Gesunderhaltung des vaginalen Milieus unterstützt und einer bakteriellen Vaginose vorbeugen kann.
Ohne ein konsequentes Vorgehen gegen das Unterlaufen europäischer Standards verliert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie den Wettbewerb gegen globale Billig-Konkurrenz.
Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt ein elektronischer Datenaustausch das Papierbescheinigungsverfahren zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Zum Anwenderforum SMART TEXTILES am 4. und 5. März 2026 laden die Veranstalter Startups und junge Unternehmen mit einem Call for Presentations dazu ein, ihre Innovationen einem Fachpublikum aus Unternehmen, Forschung und Entwicklung zu präsentieren.
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 das Arbeitsprogramm 2026 veröffentlicht und die bisherigen Bürokratieabbaumaßnahmen dargestellt. Die Staats- und Regierungschefs sprachen sich für den Abbau überholter Vorschriften und eine maßvolle Regulierung aus.
Bei Befristungen, auflösenden Bedingungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Praktikantenverträgen stehen Schriftformerfordernisse der vollständigen Digitalisierung von Personalakten nach wie vor im Wege. Südwesttextil fordert deswegen eine konsequente Entbürokratisierung.
Der neue Trendradar des Mittelstand-Digital Zentrums Smarte Kreisläufe stellt verschiedene Trends im Bereich der Künstlichen Intelligenz vor – von AI-Avataren oder Bots über Explainable AI (XAI) bis Generatives Design.
Das Bundeskabinett hat die von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 €.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeichnete VAUDE wurde für sein ganzheitliches Mobilitätskonzept am Firmensitz in Tettnang im Rahmen des Wettbewerbs „Arbeitswege gestalten. Mobil in ländlichen Räumen“ aus.
Das Fachmagazin TextilWirtschaft hat Olymp als „Topmarke Menswear Oberteile 2025“ ausgezeichnet. Grundlage der Bewertung ist die aktuelle Imageanalyse „Oberteile Menswear 2025“, in der Olymp unter 32 zentralen Marken des deutschen Männermode-Marktes geprüft wurde.
Die Verordnung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels für Ukraine-Geflüchtete wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie regelt, dass alle bereits erteilten und am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2027 fortgelten.
Mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.
Mit dem 28. EU-Rechtsrahmen (sog. 28. Regime) soll insbesondere jungen, wachstumsorientierten Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt im EU-Binnenmarkt erleichtert werden. Das Europäische Parlament bereitet hierzu aktuell einen Initiativbericht vor. Die EU-Kommission plant die Veröffentlichung eines konkreten Legislativvorschlags für Frühjahr 2026.