Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Südwesttextil sieht bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Korrekturbedarf – insbesondere zum Erhalt der Tarifautonomie und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.
Mit UNIQUE COTTON erweitert SCHIESSER die erfolgreiche Kollektion INNOVATION um eine Wäschelösung auf Baumwollbasis, die sich spürbar an unterschiedliche Lebenssituationen und Körperformen anpasst.
Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt ab sofort auf der neuen Förderzentrale Deutschland (FDZ) Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zur Verfügung.
Rund 250 Gäste aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft kamen am 14. November 2025 an die Hochschule Reutlingen, um den langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Hendrik Brumme feierlich zu verabschieden und Prof. Dr. Sabine Löbbe als neue Präsidentin willkommen zu heißen.
Südwesttextil begrüßt den Entschluss der EU-Finanzminister, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im nächsten Jahr eine Übergangslösung zu implementieren. Ein Vorgehen gegen die EU-Standards unterlaufende Importe braucht aber weitere Maßnahmen.
Der Bericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ teilt wichtige Forderungen von Südwesttextil, muss aber in verbindliche Handlungsanleitungen überführt werden.
Der Abschlussbericht der Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie wurde am 7. November 2025 an Bundesministerin Karin Prien übergeben.
Ohne ein konsequentes Vorgehen gegen das Unterlaufen europäischer Standards verliert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie den Wettbewerb gegen globale Billig-Konkurrenz.
Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt ein elektronischer Datenaustausch das Papierbescheinigungsverfahren zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 das Arbeitsprogramm 2026 veröffentlicht und die bisherigen Bürokratieabbaumaßnahmen dargestellt. Die Staats- und Regierungschefs sprachen sich für den Abbau überholter Vorschriften und eine maßvolle Regulierung aus.
Bei Befristungen, auflösenden Bedingungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Praktikantenverträgen stehen Schriftformerfordernisse der vollständigen Digitalisierung von Personalakten nach wie vor im Wege. Südwesttextil fordert deswegen eine konsequente Entbürokratisierung.
Das Bundeskabinett hat die von Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 €.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeichnete VAUDE wurde für sein ganzheitliches Mobilitätskonzept am Firmensitz in Tettnang im Rahmen des Wettbewerbs „Arbeitswege gestalten. Mobil in ländlichen Räumen“ aus.
Das Fachmagazin TextilWirtschaft hat Olymp als „Topmarke Menswear Oberteile 2025“ ausgezeichnet. Grundlage der Bewertung ist die aktuelle Imageanalyse „Oberteile Menswear 2025“, in der Olymp unter 32 zentralen Marken des deutschen Männermode-Marktes geprüft wurde.
Die Verordnung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels für Ukraine-Geflüchtete wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie regelt, dass alle bereits erteilten und am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2027 fortgelten.
Mit dem 28. EU-Rechtsrahmen (sog. 28. Regime) soll insbesondere jungen, wachstumsorientierten Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt im EU-Binnenmarkt erleichtert werden. Das Europäische Parlament bereitet hierzu aktuell einen Initiativbericht vor. Die EU-Kommission plant die Veröffentlichung eines konkreten Legislativvorschlags für Frühjahr 2026.
Die europäischen Verbände ESF, ETSA, EURATEX und FESI führen derzeit eine Umfrage zur Verwendung von PFAS in Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und verwandten Produkten durch. Ziel ist es, Daten für die Vorbereitung der SEAC-Konsultation zur geplanten PFAS-Beschränkung zu sammeln. Die Umfrage läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Die OLYMP-Bezner-Stiftung in Bietigheim-Bissingen hat es sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche weltweit in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Bildung zu unterstützen. Das Christliche Kinder- und Jugendwerk „Die Arche“ zählt seit vielen Jahren ebenfalls zu den zahlreichen und regelmäßig geförderten nationalen und internationalen Stiftungsprojekten.
Die Hochschule Reutlingen startet ihren diesjährigen Projektaufruf für interdisziplinäre Entwicklungsprojekte. Im Rahmen des Master-Studiengangs wird im zweiten Semester ein interdisziplinäres Projektteam gebildet.