Nach Auffassung des Verbandes wird die Paketgebühr von lediglich drei Euro ab Juli weder die Paketflut wirksam eindämmen noch die bestehenden Defizite bei der Kontrolle an den EU-Außengrenzen beheben.
Südwesttextil fordert eine Klarstellung und Überarbeitung der Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für eine verhältnismäßige und praxistaugliche Regulierung.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister lädt zur Beteiligung an einem Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ ein. Das Verfahren läuft bis zum 10. Juli 2026.
Besonders wichtig für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie sind die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie ein spürbarer und schneller Bürokratieabbau. Die Agenda muss nun zügig umgesetzt werden.
Das Europäische Parlament hat im Rahmen des Pakets „Omnibus I“ Änderungen am CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beschlossen. Kernpunkte sind die neue 50-Tonnen-Schwellengrenze und die verpflichtende Zulassung als CBAM-Anmelder ab dem 01.01.2026.
Die Ausschreibung für den Deutschen Zukunftspreis 2026 - der Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation - ist gestartet. Vorschläge können bis zum 1. Dezember 2025 eingesendet werden.
Fehlende Konformität, Nichteinhaltung von EU-Regularien und exzessive Nutzung der Zollfreigrenze durch asiatische E-Commerce-Plattformen gefährden Verbraucher, die Wirtschaft und einen fairen Wettbewerb in Europa. Südwesttextil appelliert an die EU, regulatorische Lücken zu schließen und die Plattformen zur Haftung zu verpflichten. Gefordert werden u. a. die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Handling Fee, die Verifizierung eines EU-weit gültigen Sitzes für Bevollmächtigte und strengere Kontrollen durch den Zoll.
Südwesttextil warnt vor weiterem Stellenabbau und fordert dringend politische Reformen. Die Bundesregierung muss im angekündigten „Herbst der Reformen“ Bürokratie abbauen, das Sozialsystem zukunftsfähig gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern.
Die EU-Kommission hat den Durchführungsrechtsakt zum Format der Meldung vernichteter unverkaufter Konsumgüter als Teil der ESPR (Ökodesign-Verordnung) verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist der nächste Schritt.
Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreicht, muss die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen.
Die Europäische Kommission hat am 23. September 2025 angekündigt, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen.
DITF haben an ihrem Standort in Denkendorf erfolgreich umfangreiche Investitionen in Photovoltaikanlagen umgesetzt. Dafür haben die DITF mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg 1,6 Millionen Euro investiert. Am 17. September 2025 wurde die Anlage feierlich in Betrieb genommen.
Im europäischen Normungsgremien CEN/TC 247/WG 26 wird aktuell darüber diskutiert, wie Formaldehydemissionen aus Textilprodukten ohne Hautkontakt (z.B. Vorhänge, Wandbehänge, Möbelstoffe) sachgerecht geprüft werden können.
Das Europäische Parlament hat am 9. September 2025 die finale Fassung der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive, WFD) verabschiedet.
Der im August 2025 von beiden Seiten kommunizierte Deal steht wegen seiner protektionistischen Inhalte und Bedenken hinsichtlich des Respekts der multilateralen Regeln der WTO weiterhin in der Kritik. Die Europäische Kommission in Brüssel hingegen verteidigt die getroffenen Abmachungen und stellt nun erste Vorschläge zu deren Umsetzung in EU-Recht vor.
25 Jahre nach dem offiziellen Start der Verhandlungen hat nun die Europäische Kommission den Abkommenstext mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Obwohl alle Befindlichkeiten einzelner Branchen und Interessengruppen ausführlich beraten wurden, ist die Ratifizierung alles andere als eine Formsache.
Das Bundeskabinett hat heute einen neuen Regierungsentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Die EU-Kommission plant eine generelle Überarbeitung der Textilkennzeichnungsrichtlinie. Über Ihre Ergänzungen zu einem inhaltlichen Forderungskatalog freuen wir uns bis 12. September 2025.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 29. August 2025 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" veröffentlicht und die Verbändebeteiligung eingeleitet.
EURATEX hat seine Sommerumfrage zu Energie- und Klimathemen ausgewertet und die Ergebnisse übermittelt. Als größte Kostenblöcke bei der Energiebeschaffung wurden von den Unternehmen Netzentgelte, Steuern und Abgaben genannt. EURATEX wird die Ergebnisse weiter auswerten und Schlüsse für die politische Arbeit daraus ableiten.
Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen.
Statt der geplanten Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, beinhalten die Eckpunkte für die Überarbeitung der EU-Chemikalienregulierung vor allem Pauschalierungen und erhöhten Aufwand für Unternehmen. Südwesttextil fordert eine risikobasierte Neuausrichtung.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 20. August 2025 eine aktualisierte Fassung des Vorschlags zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) unter REACH veröffentlicht.
Mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift will das BMUKN die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht überführen. textil+mode hat dazu am 22. August 2025 seine Stellungnahme eingereicht. Der Entwurf sieht nationale Verschärfungen vor, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen.
Am 20. August 2025 startete der Förderaufruf zu den Themenbereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ im Rahmen des Förderprogramms Invest BW.
Beidseits des Atlantiks gab es zuletzt Unklarheiten über den Inhalt der Ende Juli 2025 von EU und USA getroffenen Handelsvereinbarung. Jetzt legen beide mit einer Gemeinsamen Erklärung nach.