Pflicht des Betriebsrats, ein Webinar statt einer Präsenzschulung zu nehmen?
Die Arbeitgeberin weigerte sich, die bei einer Fortbildung in Potsdam angefallene Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Mitglieder der Personalvertretung aus Düsseldorf zu zahlen, weil sie ein Webinar aus Kostengründen für die bessere Alternative gehalten hat.