Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ist längst nicht unbekannt – in Deutschland wurde sie bereits im Rahmen der die Verpackungsverordnung von 1991 sowie dem Verpackungsgesetz (VerpackG) von 2019 eingeführt – EU-weit mit der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.